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Impressum
Imprint

Qualitas Dienstleistungs GmbH
Technologie-Center "Solaris"
Neefestr. 88
09116 Chemnitz

Hotline (24hrs): +49 (0)173 577 86 63

Tel.: +49 (0)371 3685-801
Fax: +49 (0)371 3685-802
Email: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it

CEO: Gerd Wagner
HRB 19969, AG Chemnitz, Germany

VAT-ID:
DE224554921

DUNS-Number:
33-341-7340

 
general terms and conditions
This page is currently only available in German.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Qualitas Dienstleistungsgesellschaft mbH


  1. Geltungsbereich



    Nachfolgende Bedingungen sind weltweit gültig für alle angenommenen Aufträge, sofern nicht entsprechende rechtliche Bestimmungen zwingend entgegenstehen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  2. Lieferungen und Leistungen


    Aufträge gelten nur mit Zustimmung beider Vertragspartner als verbindlich ausgelöst und angenommen; unsere jeweils aktuelle Preisliste wird mit Auftragsbestätigung anerkannt. Unsere Preise pro Stunde und Mitarbeiter bzw. vereinbarte Tagessätze schließen die An- und Abfahrtskosten nicht ein. Im Falle einer Preisänderung sowie einer Änderung des jeweiligen Auftragsinhaltes kann durch jede Partei deren vertragliche Festlegung verlangt werden.

    Sämtliche Aufträge werden für den Kunden im vereinbarten Umfang auf effizientestem Wege und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt. Pausenzeiten werden mitberechnet, sofern sie 45 min. pro 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschreiten. Pausen, die durch Unterbrechungen seitens des Auftraggebers bedingt sind und von uns nicht beeinflusst werden können, kommen prinzipiell nicht zum Abzug. Als Arbeitsbeginn gilt das Betreten des Betriebsgeländes am Einsatzort als vereinbart.

    Falls unsere Firma mit Leistungen in Verzug gerät, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei bestehendem Verzug nach Ablauf der Nachfrist hat der Auftraggeber das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Dabei bleibt § 361 BGB unberührt. Ansprüche auf Schadenersatz können nur bis zur Höhe des Auftragswertes geltend gemacht werden.

    Störungen im eigenen Betrieb und/oder im Betrieb eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Auftrages. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

    Es wird zu Abrechnungszwecken lediglich der angefallene Stundenaufwand, die Anzahl der geprüften Teile, die Anzahl der den Prüfkriterien entsprechenden und die Anzahl der den Prüfkriterien nicht entsprechenden Teilen erfasst. Eine nachträgliche Aufteilung des zeitlichen Aufwands auf einzelne zu prüfende Teile ist damit nicht möglich. Soweit dies vom Kunden zu Abrechnungszwecken benötigt wird, muss dies im Vorfeld ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Obliegenheiten des Auftraggebers


    Der Auftraggeber hat einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort zu benennen, welcher eine gründliche und vollständige Einweisung unserer Mitarbeiter durchzuführen hat. Sollten Schwierigkeiten am Arbeitsort auftreten oder Änderungen des Auftragsinhaltes nötig werden, so ist umgehend unsere Zentrale zu informieren. Der Auftraggeber hat die vertragsgemäße Ausführung unserer Aufträge in jedem Falle zu überprüfen.
  4. Haftung


    Eine Haftung unsererseits tritt ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. Dies gilt auch für in Verwahrung genommene Sachen. Ausgenommen davon übernehmen wir die Haftung bei Transportschäden jedweder Art an Gütern bei Expressfahrten, falls die transportierten Artikel keiner Gefahrengruppe angehören. Der Auftraggeber haftet insbesondere allein, falls er keine ordnungsgemäße Einweisung durchgeführt hat, Auftragsänderungen ohne Absprache mit unserer Zentrale veranlasst sowie die Durchführung des Auftrages nicht überprüft. Weiterhin trägt der Auftraggeber die Haftung allein, falls durch die Ausführung seines Auftrages Rechte (auch Urheberrechte Dritter) verletzt werden. Der Auftraggeber stellt unsere Firma mit Auftragsunterzeichnung von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
  5. Zahlung, Zahlungsverzug


    Alle Leistungen sind fällig bei Rechnungslegung und zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Die Rechnungslegung erfolgt normalerweise bei Auftragsende. Bei längerfristigen Aufträgen werden wöchentliche Zwischenrechnungen gestellt.

    Nachlässe, Skonti und andere Minderungen werden nur nach vorheriger Abstimmung anerkannt.

    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche können gegenüber unseren Ansprüchen nicht geltend gemacht werden, sofern sie nicht gerichtlich festgestellt sind. Mit Überschreitung der Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug (auch ohne weitere Mahnung) ein. Das weitere Verfahren erfolgt dann analog geltender Rechtsprechung. Eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Auftraggebers berechtigt uns, die sofortige Zahlung aller offenen Forderungen zu verlangen, noch nicht begonnene Aufträge nicht auszuführen sowie laufende Aufträge abzubrechen. Gleiches gilt auch bei Überschreitung der Zahlungsfrist um mehr als das Doppelte.
  6. Reklamationen


    Reklamationen sind uns sofort mit genauer Angabe des Beanstandungsgrundes mitzuteilen. Falls unserer Gesellschaft keine Gelegenheit gegeben wird, sich vom Grund der Reklamation bzw. vom Vorhandensein des Mangels ausreichend zu überzeugen, mindert damit der Auftraggeber seine Reklamationsansprüche oder sie entfallen ganz. Bei berechtigten Reklamationen ist unsere Firma unter Ausschluss anderer Ansprüche nur zur Nachbesserung verpflichtet, soweit kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  7. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel


    Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche, die Verträge mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Grundlage haben, gilt der Sitz unserer Gesellschaft als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit aller übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen werden schnellstmöglich durch gültige ersetzt.
Gültig ab: 01.01.2010
 
Notes
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